TITLE 1 DEPARTMENT OF STATE
SECRETARY OF STATE
CHAPTER 1C-18 NOTARE IN FLORIDA
1C-18.001, F.A.C.
1C-18.001 Florida Notar.
(1) Anwendung:
(a) Florida Notare, die nach dieser Vorschrift ernannt worden sind, dürfen den Titel „Florida internationaler Notar" gebrauchen, wenn dieser Titel entweder nach dieser Vorschrift gebraucht wird oder gebraucht werden muß. Personen, die beabsichtigen vom Secretary of State von Florida als Notare ernannt zu werden, dürfen um eine Bewerbung ersuchen, indem sie an die folgende Adresse schreiben, und das Formular DS-DE-38 mit Titel „Bewerbung für die Berufung zum Notar in Florida" anfordern. Die am 8. Oktober 1998 in Kraft getretene Form ist auf Grund der Bezugnahme Bestandteil dieser Vorschrift geworden. Alle anderen Formdrucke, die in dieser Vorschrift erwähnt werden, können bei der gleichen Adresse bezogen werden:
Department of State
Office of the Secretary
PL-02
The Capitol
Tallahassee, Florida 32399-0250
(b) Die Bewerbung für die Berufung zum Notar in Florida muß vollständig sein, und muß auf dem obengenannten Formular erfolgen, das von dem Department of State vorgeschrieben ist. Folgendes muß auch der Bewerbung beigefügt werden:
1. Ein Führungszeugnis vom Supreme Court of Florida, das innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Antrags ausgestellt, und in dem aufgeführt wird, daß der Bewerber gegenwärtig Mitglied der Anwaltskammer von Florida ist und daß er seit mindestens fünf Jahren Mitglied der Anwaltskammer von Florida ist.
2. Eine Antragsgebühr, die $50 beträgt.
(2) Bildungsprogramme:
(a) Personen, die beabsichtigen dem Department of State von Florida einen Vorschlag zu einem Notarlehrplan zu unterbreiten, ist dieses gestattet, damit das Department of State von Florida den Lehrplan bezüglich seiner Genehmigungsfähigkeit in Erwägung ziehen kann. Ein solcher Lehrplan, der dem Department of State von Florida zur Genehmigung vorgelegt wird, soll folgendes enthalten:
1. Das Wesen und die Einzelheiten der notariellen Praxis in der Zivilrechtspflege einschließlich eines Überblicks über die historische Entwicklung der zivilrechtlichen Notarpraxis;
2. Ein Vergleich von „Notary Public" Tätigkeiten und dem Wesen und den Einzelheiten einer „Notary Public" Praxis nach Kapitel 117, Florida Statutes, und notariellen Tätigkeiten- und der notarieller Praxis nach Kapitel 118, Florida Statutes, einschließlich eines Überblicks über die historische Entwicklung der „Common Law" Notarpraxis;
3. Das Wesen und Einzelheiten eines Notars in Florida, einschließlich eines Vergleiches zwischen der Notarpraxis in zivilrechtlichen Staaten und der Praxis als Laie „Notary Public" nach Kapitel 117, Florida Statutes;
4. Die Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen der Praxis eines Notars in Florida und der traditionellen Anwaltspraxis in Florida;
5. Die Gründe für und das Verwenden von „authentic acts", und die Vorschriften, die die Herstellung von „authentic acts", Vereidigungen und Annahmen von Bestätigungen von Notaren in Florida, regeln;
6. Eheschließungen von Notaren in Florida;
7. Florida Gesetze, die maßgeblich für die Notarpraxis in Florida sind;
8. Vorschriften über die Anwaltskammer von Florida einschließlich zu Sanktionen und berufsständischen Verhalten;
9. Die potentielle Haftung von Notaren in Florida für Pflichtverletzungen.
(b) Das Department of State von Florida soll eine Liste der gegenwärtig anerkannten Florida Notarbildungsprogramme führen und soll der Öffentlichkeit die Liste zur Verfügung stellen. Jedes Bildungsprogramm ist einer jährlichen Erneuerung unterworfen.
(c) Personen, deren Lehrplan vom Department of State von Florida genehmigt worden ist, dürfen auch das Notarexamen unter der Aufsicht des Departments of State abnehmen, und dürfen keine Gebühr über $200 pro Person verlangen. Alle Examensmaterialien sind vertrauliches Eigentum des Departments of State, und eine Person, die das Gebot des vertraulichen Umgangs mit Examensmaterialien verletzt oder erlaubt, verliert die Ermächtigung, die Tätigkeit als Prüfer auszuüben.
(3) das Examen:
(a) Die Bewerbung für die Berufung zum Notar in Florida bleibt ein Jahr gültig, und zwar ab dem Datum, an dem die Bewerbung dem Department of State von Florida zugeht; im Laufe dieses Jahres muß der Bewerber das Florida Notarexamen abschließen. Wenn ein Bewerber innerhalb der oben vorgeschriebenen einjährigen Frist eine ausreichende Note von 70% erreicht, bleibt der Bewerber für die Berufung zum Notar von Florida aufnahmeberechtigt, auch wenn die Ernennung selbst mehr als ein Jahr nach dem Datum des Zugangs der Bewerbung erfolgt.
(b) Nachdem die Bewerbung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geprüft wird, und festgestellt worden ist, daß alle erforderlichen Urkunden beiliegen, und daß der Bewerber den Anforderungen dieser Vorschrift und § 118.10, Florida Statutes, entspricht, soll das Department of State dem Bewerber eine Liste der Examendaten und dementsprechenden Prüfungseinrichtungen sowie eine Bescheinigung der Berechtigung, das Florida Notarexamen abzulegen, zustellen.
(c) Der Bewerber, dem die Zulassung bescheinigt worden ist, muß dem Department of State von Florida mindestens zwei Wochen vor Beginn der Examensprüfung von seinem Entschluß, das geplante Examen abzulegen, benachrichtigen. Wenn eine Benachrichtigung nicht oder verspätet zugeht, wird dem Bewerber der Zutritt zum Prüfungsraum verweigert werden.
(d) Bevor der Bewerber der Zutritt zum Prüfungsraum gewährt wird, muß der Bewerber dem Justizprüfungsamt die ihm vom Department of State ausgestellte Bescheinigung über die Berechtigung, mit einem von der Regierung ausgestellten Lichtbildausweis vorlegen, und die Examengebühr entrichten.
(4) Ernennung, Aufhebung, Aufgabe
(a) Nach Beendigung des Examens und der Benotung der Prüfungsleistungen, soll das Justizprüfungsamt die Examenergebnisse zügig an das Department of State von Florida weiterleiten. Das Department of State von Florida soll dann die Bewerber von ihren jeweiligen Examenergebnissen benachrichtigen und diejenigen, die eine ausreichende Note von 70% erreicht haben, als Notare ernennen.
(b) Nach Zustimmung zur Ernennung als Notar soll der Bewerber innerhalb 90 Tage den am 8. Oktober 1998 in Kraft getretenden Formdruck DS-DE-42 „Ernennung des Notariatsverwalters und Siegel Einreichung", der durch Bezugnahme Bestandteil geworden ist, beim Department of State von Florida einreichen. Der Bewerber soll einen Notar in Florida angeben, der gute Beziehungen zu dem Department of State von Florida und der Anwaltskammer von Florida unterhält, und der sich bereit erklärt hat, das Protokoll des Bewerbers aufzubewahren, falls das Ernennungsverfahren des Bewerbers ausgesetzt, oder die Ernennung aufgehoben wird ,oder falls der Bewerber stirbt, oder unzurechnungsfähig wird. Wenn sich ein Notar von Florida aus irgendeinem Grund entscheidet, den Sekundärnotarverwalter zu wechseln, soll der Notar in Florida unverzüglich schriftlich das Department of State davon benachrichtigen, und die erforderliche Änderung im Jahresbericht des Notars vermerken.
(c) Es sei denn, daß die Ernennung gemäß dieser Vorschrift ausgesetzt oder aufgehoben wird. Eine Ernennung als Notar von Florida bleibt wirksam, solange der Bewerber ein Mitglied der Anwaltschaft von Florida ist, der gute Beziehungen zur Anwaltschaftskammer von Florida unterhält, und solange der Bewerber einen Jahresbericht auf dem am 8. Oktober 1998 in Kraft getretenen Vorschrift über das Formular DS-DE-39 „Florida Notar Jahresbericht", welches hiermit durch Bezugnahme Bestandteil geworden ist, bei dem Department of State von Florida unter der obengenannten Adresse einreicht. Der Jahresbericht soll die jetzige Geschäftsadresse, die Telefonnummer, einen Nachweis über die Identität und die Unterschrift eines anderen Notars von Florida enthalten, der sich bereit erklärt hat, das Protokoll des Notars nach der Aussetzung, der Aufhebung, der Unzurechnungsfähigkeit oder dem Tod des Notars aufzubewahren. Eine Bearbeitungsgebühr von $50, die zugunsten des Department of State ausgestellt werden soll, soll dem Jahresbericht beiliegen. Die Ernennung eines Notars wird aufgehoben, wenn er keinen Jahresbericht bei dem Department of State von Florida einreicht.
(5) Form und Inhalt der Unterschriften und Siegel; die Registrierung der Unterschriften und Siegel
(a) Die ursprüngliche handgeschriebene Unterschrift und das Siegel eines Notars von Florida soll bei dem Department of State von Florida registriert werden. Kein Notar von Florida soll eine offizielle Tätigkeit als Notar ausüben oder eine Urkunde als Notar beurkunden, bis sein Siegel ordnungsgemäß registriert worden ist.
(b) Es sei denn , daß es sich um eine Urkunde handelt, die durch Digitalunterschrift nach Paragraph (b)(b)(2) dieser Vorschrift ausgestellt wird. Die ursprüngliche handgeschriebene Unterschrift des Notars von Florida und ein Stempel- oder ein geprägter Abdruck- des Siegels des Notars vom Notar auf jede vom Notar ausgestellte Urkunde, die in Ausübung seiner Tätigkeit als Notar von Florida nach Kapitel 118 Florida Statutes ausgestellt worden ist, sollen gesetzt werden. Der Notar soll keiner anderen Person erlauben, eine Urkunde im Namen des Notars zu unterschreiben oder eine Urkunde mit dem offiziellen Siegel des Notars zu siegeln.
(c) Das Siegel des Notars darf ein Prägesiegel oder ein Gummistempel sein, und darf kreisförmig oder quadratisch sein, und soll als Kreis einen Durchmesser von nicht mehr als zwei Inches (5 Zentimeter) und nicht weniger als ein Inch (2,5 Zentimeter) haben, oder soll als Quadrat einen Durchmesser haben, der nicht mehr als zwei Inches (5 Zentimeter) und nicht weniger als ein Inch (2,5 Zentimeter) auf jeder Seite beträgt.
(d) Eine registrierte Unterschrift und ein registriertes Siegel kann geändert werden, indem der am 8. Oktober 1998 in Kraft getretene Formdruck DS-DE-41, welcher hiermit durch Bezugnahme Bestandteil geworden ist, bei dem Department of State von Florida unter der obengenannten Adresse eingereicht wird. Ein Antrag auf Änderung der Unterschrift oder des Siegels soll als Änderung der Bewerbung des Notars behandelt werden, und soll eine Bearbeitungsgebühr von $25 beiliegen.
(6)(a) die Form und Inhalt „authentic acts":
(b) Ein „authentic act" soll folgendes enthalten:
1. Die handgeschriebene Unterschrift und das ursprüngliche Siegel des Notars von Florida.
2. Die Unterschrift und das Siegel dürfen in Signaturprüfschlüsselzertifikaten (public key certificates) integriert werden, die den Anforderungen von Vorschrift 1-10.001, F.A.C., entsprechen. Wenn ein Signaturprüfschlüsselzertifkat als Teil einer Bestätigung dient, muß es auf dem Signaturprüfschlüsselzertifikat eines Notars von Florida eindeutig hingewiesen werden, daß die Unterschrift- und das Siegel- des Notars von Florida bei dem Department of State von Florida registriert sind.
3. Den getippten Namen (Vornamen, zweiten Vornamen und Nachnamen) des Notars von Florida in der Form, in der die Bewerbung um die Berufung zum Notar in Florida ursprünglich bei dem Department of State von Florida eingereicht worden ist, und die Wörter „Florida Civil-law Notary" (Notar von Florida) maschinengeschrieben auf englisch.
4. Die jetzige Geschäftsadresse und Telefonnummer des Notars von Florida maschinengeschrieben auf englisch.
5. Eine maschinengeschriebene Aussage auf englisch, daß „Gemäß der Gesetze des US-Bundeslandes Florida, Paragraph 118.10, Florida Statutes, diese „authentic act" gesetzlich genauso wirkt wie Maßnahmen von Notaren in allen Zuständigkeitsbereichen außerhalb der Grenzen der USA und unter der Befugnis des Secretary of State von Florida ausgestellt worden ist".
6. Das Datum, an dem die „authentic act" vom Notar von Florida unterschrieben und gesiegelt worden ist, und die Unterschriften der vertragsschließenden Parteien.
7. Alle Begriffe oder Aussagen, die auf englisch verfaßt sein müssen, dürfen auch in einer anderen Sprache verwendet werden.
8. Eine „authentic act" darf auch andere Informationen oder Materialien enthalten, die für die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen sowie ethischer oder gesetzlicher Angelegenheiten erforderlich sind, oder die Geschäftsbedürfnisse der vertragsschließenden Parteien oder des Notars von Florida einschließlich Aussagen, Unterschriften auf beigefügten Urkunden, die in Anwesenheit vom Notar von Florida unterzeichnet worden sind, bestätigen, und sonstige bezeugende Unterschriften; eine Aussage, die die Rechtsmäßigkeit der Durchführung und den Inhalt sonstiger Urkunden und beliebige Beschränkungen dafür bestätigt; beliebige Tatsachen, die die Urkunden enthalten oder auf die sich interessierte Parteien vertraut haben und beliebige Beschränkungen dafür.
(7) Verfahren über Vereidigungen; Annahmen von Bestätigungen und Eheschließungen:
(a) Ein Florida Notar ist berechtigt, einen Eid abzunehmen und eine Bescheinigung über diese Vereidigung auszustellen, wenn es für die Bestätigung einer Urkunde oder eines sonstigen Schriftstücks erforderlich ist, daß sie mit einem Siegel eines Notars erklärt, förmlich bestätigt oder veröffentlicht werden muß. Bei der Abnahme von Eiden müssen Notare von Florida verlangen, daß der Unterzeichner freiwillig schwört oder versichert, daß die in der Urkunde enthaltenen Aussagen der Wahrheit entsprechen.
(b) Einem Notar von Florida ist es erlaubt, Bestätigungen und sonstige schriftliche Darstellungen zu dokumentieren. Solche Bestätigungen erfordern nicht, daß ein Eid abgenommen wird, aber der Unterzeichner hinweisen muß, daß die Unterzeichnung der Urkunde freiwillig erfolgt ist. Einem Notar von Florida ist es nicht erlaubt, eine Bestätigung an Stelle von einer Vereidigung zu dokumentieren, wenn eine Vereidigung verlangt wird.
(c) Ein Notar von Florida ist nicht berechtigt, einen Eid von einer Person abzunehmen oder deren Bestätigung zu dokumentieren, es sei denn, daß der Notar persönlich weiß oder ausreichenden Beweis hat, wie in § 117.05(5)(b) Florida Statutes definiert wird, daß es sich um ein Individium handelt, das in der „authentic act" oder einer anderen Urkunde beschrieben wird, und daß die „authentic act" oder die Urkunde unterzeichnet wird. Ein Notar von Florida ist nicht berechtigt, einen Eid von einer Person abzunehmen oder deren Bestätigung zu dokumentieren, es sei denn, daß die Person, deren Eid abgenommen wird oder deren Bestätigung dokumentiert wird, sich während der Abnahme des Eides oder der Bestätigung in Anwesenheit des Florida Notars befindet.
(d) Ein Eid, der vom Notar von Florida abgenommen wird, oder eine Bestätigung, die vom Notar von Florida dokumentiert wird, soll in Anwesenheit des Notars unterschrieben werden, in Anwesenheit des Notars bezeugt werden, soweit es nach einem anderen Gesetz erforderlich ist, und mit der handgeschriebenen Unterschrift und dem ursprünglichen Siegel des Notars ausfertigt werden.
(e) Ein Notar von Florida darf bei der Abnahme von Eiden und bei Bestätigungen jedes Formular benutzen, das im Kapitel 117 Florida Statutes vorgeschrieben wird. Die Benutzung ist nicht zwingend erforderlich. Eine Vereidigung oder Bestätigung darf, aber es ist nicht erforderlich, in jede beliebige Urkunde, die von einem Notar als „authentic act" erstellt wird, eingefügt werden. Dieser Paragraph befreit den Notar nicht von der Pflicht, Unterschriften anderer Zeugen zu verlangen, wenn es nach einem anderen Gesetz erforderlich ist.
(8) Das Protokoll des Notars von Florida:
(a) Das Protokoll des Notars von Florida soll an einem sicheren, feuerfesten Standort beim Sitz der Geschäftsstelle des Notars von Florida geführt werden;
(b) Das Protokoll soll eine Originalkopie oder eine Fotokopie jeder „authentic act" des Notars in chronologischer Reihenfolge und eine Originalkopie jeder beliebigen zusammenhängenden Urkunde enthalten, die dauerhaft im Protokoll archiviert werden sollen. Das Protokoll soll auch in chronologischer Reihenfolge eine Fotokopie oder eine Originalkopie jeder beliebigen Urkunde enthalten, die eine Bestätigung, eine Vereidigung oder eine Eheschließung zum Inhalt hat oder Bestandteil der Urkunde wird oder auf die sich eine Bestätigung, eine Vereidigung oder eine Eheschließung bezieht, die vom Notar ausgestellt worden sind. Das Protokoll soll auch eine Kopie jeder vom Notar ausgestellten Bescheinigung enthalten.
(c) Das Protokoll soll eine Kartei seines Inhalts in chronologischer Reihenfolge enthalten, oder diese in chronologischer Reihenfolge eingeordnete Kartei soll dem Protokoll beiliegen. Jeder Eintrag der Kartei soll nicht nur das Datum, an dem „authentic acts", Vereidigungen, Bestätigungen oder Eheschließungen ausgestellt worden sind, enthalten, sondern auch den Namen der Partei oder der Parteien, die die Gebühr des Notars entrichtet hat bzw. haben.
(d) Das Protokoll soll während üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für das Department of State von Florida ausliegen, und die im Protokoll enthaltenen Kopien der Urkunden sollen dem Department of State von Florida zur Verfügung gestellt werden, wenn das Department of State darum ersucht. Der Inhalt des Protokolls soll sonst vertraulich behandelt werden, und soll nur für andere Personen zugänglich sein, die ein rechtliches Interesse daran haben.
(e) Ein Notar von Florida, der das Protokoll eines anderen Notars von Florida wegen eines Verbots einer vorläufigen Berufsausübung oder wegen Unzurechnungsfähigkeit aufbewahrt, soll das Protokoll führen, bis die Suspendierungszeit abgelaufen ist oder die Unzurechnungsfähigkeit beseitigt ist. Wenn ein Notar von Florida das Protokoll eines anderen Notars wegen Aufhebung der Ernennung oder wegen des Todes des anderen Notars aufbewahrt, soll der Notariatsverwalter dauerhaft das Protokoll gemäß diesem Gesetz führen.
(9) Sanktion, vorläufiges Berufsverbot und Aufhebung:
(a) Ein Notar von Florida soll für den Verstoß gegen diese Vorschrift sanktioniert werden. Alle Beschwerden beim Department of State von Florida, die sich mit dem Fehlverhalten eines Notars befassen, werden auch an die Anwaltskammer von Florida weitergeleitet, damit die Anwaltskammer feststellen kann, ob der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde auch einen Verstoß gegen die Regeln der Anwaltskammer von Florida, die das standesgemäßeVerhalten von Anwälten bestimmt, behauptet.
(b) Alle Beschwerden beim Department of State, die Fehlverhalten eines Notars von Florida zum Gegenstand haben, und die allem Anschein nach Tatsachen zeigen, die, wenn sie sich als wahr erwiesen würden, einen Fall von Urkundenfälschung oder Betruges bezüglich des Verfassens oder Ausstellens einer "authentic act" erfüllen würden, sollen vom Department of State von Florida untersucht werden, um festzustellen, ob es einen Grund gibt, die Ernennung des Notars von Florida aufzuheben oder den Florida Notar zu maßregeln.
(c) Nach einer Untersuchung und nach Feststellung des Department of State von Florida , daß ein Notar von Florida einen oder mehrere Fälle von Urkundenfälschung oder Betrug begangen hat oder daß ein Notar von Florida eine oder mehrere Verstöße gegen diese Vorschrift begangen hat; die Schwere des Betruges oder der Urkundenfälschung einschließlich der Zahl der daran beteiligten Personen und der Wirkung auf diese Personen ermessen hat; die Zahl der Fälle von Urkundenfälschung oder Betrug ermittelt hat; den finanziellen Verlust oder andere Verletzung, die sich eventuell ergeben hat, festgestellt ; und den Grad des Verschuldens des Notars von Florida ermessen hat, soll das Department of State von Florida:
1. eine Abmahnung einschließlich der Ergebnisse des Department of State von Florida an den Notar von Florida richten;
2. Erfüllung dieser Vorschrift verlangen;
3. Schadenersatz fordern;
4. die Suspendierung der Ernennung des Notars von Florida verlangen;
5. die Aufhebung der Ernennung des Notars von Florida verlangen.
(d) Eine gerichtliche Anweisung nach dieser Vorschrift, die die Leistung von Schadenersatz vorsieht oder die dazu führt, daß die Ernennung eines Notars von Florida ausgesetzt oder aufgehoben wird, soll eine Mitteilung über die abschließende, rechtserhebliche Entscheidung der Verwaltungsbehörden („final agency action"), wie es gemäß Kapitel 120 Florida Statutes erforderlich ist, beigefügt werden. Der Notar in Florida hat Anspruch auf eine Anhörung gemäß den Anforderungen § 120.57 und 120.569 Florida Statutes.
(e) Ein ehemaliger Notar von Florida, dessen Ernennung aufgehoben worden ist, soll für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht berechtigt sein, sich wieder um eine neue Ernennung als Florida Notar zu bewerben.
(f) Ein Notar von Florida darf freiwillig sein Amt aufgeben, indem er dem Department of State von Florida schriftlich unter der obengenannten Adresse mitteilt, daß er die Absicht hat, sein Notaramt aufzugeben. Die Aufgabe des Notaramtes wird dauerhaft sein. Der das Amt aufgebende Notar von Florida darf seine Tätigkeit als Notar von Florida wiederaufnehmen, wenn er zuvor erfolgreich einen neuen Bewerbungs- und Examensverfahren abschließt.
KOMPETENZ
Spezifische Kompetenz 118.10(5) Florida Statutes. Gesetz vollgezogen 118.10 Florida Statutes.
GESCHICHTE
Neu 15. Juni 1998, untersagt 8. Oktober 1998.